Was verbirgt sich dahinter?
Wer ein Gewerbe betreiben will, muss dies nach § 14 Abs. 1 GewO der zuständigen Behörde vorher anzeigen. Die Gewerbeanmeldung ist dort einzureichen, wo die Betriebsstätte oder der Geschäftssitz liegen soll, das heißt in den meisten Fällen sind die Gemeinden für die Gewerbeaufsicht zuständig.
Egal ob Friseursalon, Imbissbude oder Industriebetrieb – Anmeldungen, Veränderungen und Abmeldungen müssen beim Gewerbeamt gemeldet werden.
Gewerbe anmelden
Gewerbe ummelden
Gewerbe abmelden
Vision
Antragsteller
Verwaltungsmitarbeiter
„Meine Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung dauerte am Sonntag nur 5 Minuten.“
„Ich habe Zeit für die Beratung von Bürgern und die Bearbeitung von komplizierten Fällen.“
Beteiligte
ANTRAGSSTELLENDE
Gewerbetreibende
Einzelunternehmen
GmbH, OHG, UG, GbR, etc.
Nicht-Freiberufler
In- und ausländische Bürger
KOMMUNE
Gewerbeamt
Kasse
ZU INFORMIERENDE
Hauptzollamt
IHK
Handwerkskammer
Finanzamt
Landkreis
Anja Antrag will ein Gewerbe anmelden…
Vorgehen aktuell
- Sie geht früher von der Arbeit, um innerhalb der Öffnungszeiten zur Gemeindeverwaltung zu gehen.
- Sie wartet im Wartezimmer.
- Sie bespricht mit der zuständigen Sachbearbeiterin alle auszufüllenden Formulare.
- Im besten Falle hat sie alle nötigen Unterlagen, Nachweise und Zertifikate dabei und unterschreibt alle Formulare.
- Sie bezahlt vor Ort die ausstehende Gebühr in bar.
- Sie erhält nach circa einer Woche ihren Gewerbeschein.
Vorgehen in der Rathaus Cloud
- Nachdem Anja die Kinder ins Bett gebracht hat, setzt sie sich an den Laptop und meldet sich in der Rathaus Cloud an.
- Mithilfe des digitalen Assistenten füllt sie die geforderten Informationen aus.
- Sie lädt die notwendigen Unterlagen und Nachweise hoch.
- Die Gebühr bezahlt sie online.
- Sie erhält nach 30 Minuten ihren Gewerbeschein.